Fahrerlaubnisklassen:
Klasse AM
Was dürft ihr fahren?
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm.
- Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4kW.
- Vierrädrige Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4kW. Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Vorgaben:
- Mindestalter: 15 Jahre (neu seit 28.07.2021)
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung:
- Theorie (12x Grundunterricht + 2x klassenspezifischer Unterricht)
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Ihr benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse A1
Was dürft ihr fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max 125 ccm, Motorleistung max. 11kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15kW.
Vorgaben:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: AM
Ausbildung:
- Theorie (12x Grundunterricht + 4x klassenspezifischer Unterricht)
- Praxis (5x Überlandfahrt + 4x Autobahnfahrt + 3x Nachtfahrt)
- Ausbildungsfahrzeug: KTM 125 Duke
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Ihr benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse A2
Was dürft ihr fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Vorgaben:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung:
- Theorie (12x Grundunterricht + 4x klassenspezifischer Unterricht)
- Praxis (5x Überlandfahrt + 4x Autobahnfahrt + 3x Nachtfahrt)
- Ausbildungsfahrzeug: Kawasaki ER-5
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Ihr benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse B
Was dürft ihr fahren?
- Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Alle Anhänger bis 750 kg zG
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Vorgaben:
- Mindestalter: 18/17 Jahre*
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung:
- Theorie (12x Grundunterricht + 2x klassenspezifischer Unterricht)
Themen Grunduntericht:
Persönliche Voraussetzungen
Risikofaktor Mensch
Rechtliche Rahmenbedingungen
Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
Vorfahrt und Vorfahrtsregeln
Verkehrszeichen
Andere Verkehrsteilnehmer
Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonendes Fahren
Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
Ruhender Verkehr
Verhalten in besonderen Situationen
Lebenslanges lLernen
- Praxis: Übungsstunden + 12 Sonderfahrten (5x Überlandfahrt + 4x Autobahnfahrt + 3x Nachtfahrt)
- Ausbildungsfahrzeug: Ford Puma oder VW Tiguan
Prüfung:
- Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Ihr benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
* Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 findest Du weiter unten.
Klasse A
Was dürft ihr fahren?
- a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h.
- b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Vorgaben:
- Mindestalter:
- a) 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei min. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- b) 21 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung:
- Theorie (12x Grundunterricht + 4x klassenspezifischer Unterricht)
- Praxis (5x Überlandfahrt + 4x Autobahnfahrt + 3x Nachtfahrt)
- Ausbildungsfahrzeug: Kawasaki ER-6n
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Ihr benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse B (Automatik)
Was dürft ihr fahren?
- Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Alle Anhänger bis 750 kg zG
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Vorgaben:
- Mindestalter: 18/17 Jahre*
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung:
- Theorie (12x Grundunterricht + 2x klassenspezifischer Unterricht)
- Praxis (5x Überlandfahrt + 4x Autobahnfahrt + 3x Nachtfahrt)
- Ausbildungsfahrzeug: 2 x VW ID.4, Ford EcoSport
Prüfung:
- Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Ihr benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
* Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 findest Du weiter unten.
Klasse B96
Was dürft ihr fahren?
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
- Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Vorgaben:
- Mindestalter: 18/17 Jahre*
- Vorbesitz: B
Ausbildung:
- Theorie (150 Minuten)
- Praxis (210 Minuten Übungen + 60 Minuten Fahren im Realverkehr)
- Ausbildungsfahrzeug: Ford Kuga
Prüfung:
- keine
Ihr benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
* Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 findest Du weiter unten.
Klasse BE
Was dürft ihr fahren?
- Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Vorgaben:
- Mindestalter: 18/17 Jahre*
- Vorbesitz: B
- Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung:
- Praxis (3x Überlandfahrt + 1x Autobahnfahrt + 1x Nachtfahrt)
- Ausbildungsfahrzeug: Ford Kuga
Prüfung:
- Praktische Prüfung
Ihr benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
* Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 findest Du weiter unten.
Klasse L
Was dürft ihr fahren?
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Vorgaben:
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung:
- Theorie (12x Grundunterricht + 2x klassenspezifischer Unterricht)
Prüfung:
- Theorieprüfung
Ihr benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mofa
Was dürft ihr fahren?
- einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Vorgaben:
- Mindestalter: 15 Jahre
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung:
- Theorie (6x Grundunterricht)
- Praxis (90 Minuten praktische Ausbildung)
Prüfung:
- Theorieprüfung
Ihr benötigt:
- Biometrisches Passbild
B197 - Aufhebung des Automatikeintrags
Ab 01.04.2021 kann die Fahrerlaubnisprüfung B oder B17 auch auf Automatikfahrzeugen absolviert werden, ohne dass eine spätere Einschränkung bei der Fahrzeugwahl besteht.
Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann möglich.
Bei der Antragstellung gebt ihr an, dass es eine Automatikausbildung bzw. eine Automatikprüfung sein soll. Ihr bekommt dann eine Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen, was wie bisher bedeutet, dass nur Automatikfahrzeuge gefahren werden dürfen.
Neu ist jetzt die Fahrerschulung B197.
Es sind 10 Fahrstunden und eine 15 minütige "Prüfungsfahrt" mit eurem Fahrlehrer fällig, die gerne auch in die laufende Fahrausbildung eingebettet sein können. Final bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage in der Fahrerlaubnisbehörde. Es wird eine weitere Schlüsselzahl (197) eingetragen. Jetzt dürft ihr auch wieder ganz regulär Schalgetriebe fahren.
B197 - Das ist zu beachten
- Fahrerschulung, keine neue Fahrerlaubnis
- 10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe
- kann während oder nach der FE-Ausbildung absolviert werden
- nur eine 15 minütige "Prüfung" mit eurem Fahrlehrer
- Keine praktische Fahrprüfung mit TÜV-Prüfern
- evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen
A1-Upgrade zum Autoführerschein (B196) - ohne Prüfung
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B
Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
Theorieprüfung: KEINE erforderlich
Praxisprüfung: KEINE erforderlich
Paketpreis incl. aller gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden: 699,- €
Bei Bedarf ist das Hinzubuchen weiterer Fahrstunden gem. unserer aktuellen Preisliste möglich.
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
Die praktische Ausbildung erfolgt bei uns wahlweise auf Fahrzeug mit Automatik- oder Schaltgetriebe. Die Wahl des Ausbildungsfahrzeuges hat keine Auswirkung auf die vollständige Erteilung der Schlüsselzahl B196.
BF17 - das begleitete Fahren ab 17
Das begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren bei uns anmelden.
Dann durchlaufen sie -analog zum Führerschein mit 18- die selbe Fahrausbildung wie ältere Personen.
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“.
Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.
Folgende Unterlagen werden zum Führerscheinantrag BF17 benötigt:
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- und des Führerscheins jeder Begleitperson